FV Hausen 1920 Frankfurt
Lila - weiß ein Leben lang!

Jugendordnung des FV 1920 Frankfurt – Hausen e. V.

Diese Jugendordnung ergeht im Rahmen der Absprache mit dem Vorstand.

§ 1 Jugendabteilung des FV 1920 Frankfurt-Hausen e.V.

Mitglieder sind alle Jugendliche des Sportvereins ... sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitarbeiter.

§ 2 Aufgaben

Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Ordnung.
Die Aufgaben der Jugendabteilung sind:
a) Förderung des Sports als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit (vgl. KJHG § 11(3)
b)  Pflege der sportlichen Betätigung zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge
d) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellschaftsformen
e) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen
f) Pflege internationalen Verständigung

§ 3 Jugendausschuss

Der Jugendausschuss besteht aus:
a) dem Vereinsjugendleiter
b) dem Stellvertreter
c) den Jugendtrainern und -betreuern (max. drei Personen)
d) weiteren Vertretern für spezielle Aufgabenbereiche
Der Jugendausschuss zeichnet verantwortlich für die Jugendarbeit des Vereins und führt die von der Jugendsammlung gestellten Aufgaben durch. Den Vorsitz übernimmt der Vereinsjugendleiter. Dieser vertritt die Jugend des Vereins im Gesamtvorstand mit Sitz und Stimme.

Aufgaben des Jugendausschusses sind:
a) Betreuung der Jugendlichen auf allen Gebieten
b) Koordinierung der gesamten Jugendarbeit
c) Pflege der Gemeinschaft und Förderung jugendgemäßer Geselligkeit
d) Herstellung eigener Verbindungen zu den Eltern der Jugendlichen, zu anderen Vereinen, zu überörtlichen Sportgremien und zu den Organen der öffentlichen und freien Jugendhilfe
e) Aufstellung und Durchführung des Jahresprogramms
f) Einberufung der Jugendvollversammlung.

Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse.

§ 4 Verhältnis zum Gesamtverein

Der Jugendausschuss kann bei Verfehlungen von Jugendlichen insbesondere gegen die Interessen des Vereins beim Vorstand den Antrag stellen, Maßnahmen im Sinne der Vereinssatzung zu ergreifen.

§ 5 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Ordnung werden von der Jugendleitung und Jungendausschuss beschlossen. Soweit dadurch eine Satzungsänderung notwendig ist, ist die geänderte Jugendordnung der Mitgliederversammlung des Vereins zur Bestätigung vorzulegen. Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Bestimmungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.


Für den Vorstand
Claudia Fleckenstein (1. Vorsitzende) - Michael Bauer (2. Vorsitzender) -  Klaus-Dieter Hofmann (Schatzmeister Manfred Litzinger (Schriftführer) Christian Mertz (Ehrenamtsbeauftragter) Klaus Fleckenstein (Jugendleiter)